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André Klatt
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Wer hierzulande in rechts- oder steuerberatenden Berufen arbeitet, ist verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VH) abzuschließen. Denn Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte haben es mit komplexen Themenfeldern zu tun – und wenn sie Fehler machen, sind die finanziellen Konsequenzen nicht selten verheerend.
Zu den häufigsten Versäumnissen zählen nicht beachtete Fristen, eine falsche Rechtsberatung oder fehlerhafte Gutachten. Hier ein paar Fallbeispiele:
Die VH schützt vor solchen und ähnlichen Regressansprüchen. Sie prüft die Berechtigung erhobener Ansprüche und gleicht den Schaden aus, sollten sie sich als fundiert herausstellen. Experten sind sich deshalb einig, dass diese Versicherung wichtig und sinnvoll ist.
Doch Achtung: Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist keine Police wie jede andere. Es gibt hier keine Musterverträge oder Verträge nach Baukastenprinzip. „Die VH muss sich exakt an den berufsrechtlichen Vorgaben orientieren“, sagt die HDI Versicherung „Dabei kommt es auf eine genaue Risikoanalyse im Einzelfall an, die von Fachleuten vorgenommen werden muss. Deshalb sollte eine VH nur mit einem erfahrenen und finanzstarken Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden.“
Tipp:
Auch wenn Sie bereits versichert sind – prüfen Sie von Zeit zu Zeit, ob der Vertrag noch den aktuellen Anforderungen Ihres Berufs entspricht! So ergeben sich beispielsweise für Steuerberater und Rechtsanwälte durch die Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vom 01.08.2022 bei der Berufshaftpflicht bestimmte Mindestversicherungssummen.
Klären wir gemeinsam, welche Police zu Ihnen passt!